Allgemeine Geschäftsbedingungen
   
 
MCT-IT GmbH & Co. KG Tel.: 0341 / 211 83 54
  Tel. für Notrufe:  0341 / 910 48 19
  Fax.: 0341 / 211 83 55
Hohe Strasse 9-13 www.mct-it.de
D- 04107 Leipzig

 

 

 

Einbeziehungsvereinbarung

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von MCT-IT GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MCT-IT GmbH & Co. KG (im weiteren AGB genannt), MCT-IT GmbH & Co. KG weist den Kunden auf diese AGB ausdrücklich hin.
Dem Kunden werden auf Verlangen die AGB von MCT-IT GmbH & Co. KG ausgehändigt.
Durch den Vertragsabschluß erklärt sich der Kunde mit der Geltung der AGB von MCT-IT GmbH & Co. KG einverstanden.

Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

Angebote von MCT-IT GmbH & Co. KG sind freibleibend. Soweit nicht anders angegeben, sieht sich MCT-IT GmbH & Co. KG an die in seinen Angeboten angegebenen Preise für die Dauer von 14 Tagen gebunden. Der Kunde ist an seinen Vertragsantrag zwei Wochen gebunden. Das Schweigen von MCT-IT GmbH & Co. KG auf den Vertragsantrag des Kunden gilt nicht als Annahme. Bei einem mündlichen Vertragsantrag kommt der Vertrag erst durch eine schriftliche Bestätigung von MCT-IT GmbH & Co. KG zustande.
Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei Erteilung eines Vertrages getroffen werden, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen des geschlossenen Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Lieferbedingungen und Leistungsumfang

MCT-IT GmbH & Co. KG behält sich einen Rücktritt vom Vertrag vor, wenn keine Liefer- oder Leistungsmöglichkeit besteht. Keine Möglichkeit besteht, wenn die verkaufte Ware oder die geschuldete Leistung trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder nur wesentlich überteuert beschafft werden kann. MCT-IT GmbH & Co. KG hat den Rücktritt vom Vertrag und die zugrundeliegenden Tatsachen dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.
Maßgeblich für die Liefer- oder Leistungszeit ist eine schriftliche Bestätigung derselben durch MCT-IT GmbH & Co. KG. MCT-IT GmbH & Co. KG haftet nicht bei fehlender Selbstbelieferung durch einen Vorlieferanten. Nachträgliche Wünsche des Kunden nach Änderungen oder Ergänzungen des vertraglichen Leistungsinhalts verlängern die vereinbarte Lieferzeit in angemessenem Umfang.
Eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit tritt außerdem ein bei Eintritt von unvorhersehbaren Ereignissen, wie z. B. höhere Gewalt, Aus- und Einfuhrverbot sowie Streik bzw. Aussperrung bei MCT-IT GmbH & Co. KG. Ist das Lieferungs- oder Leistungshindernis nicht nur vorübergehend und nicht von MCT-IT GmbH & Co. KG verschuldet, ist MCT-IT GmbH & Co. KG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden stehen in diesem Fall keine Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertragsrücktritt gegen MCT-IT GmbH & Co. KG zu. MCT-IT GmbH & Co. KG kann Konstruktions- und Formänderungen des Vertragsgegenstandes vornehmen, soweit diese Veränderungen nicht grundlegend sind und durch diese Veränderungen der gewöhnliche oder vertragsgemäße Zweck allenfalls unerheblich eingeschränkt wird.

Eigentumsvorbehalt

MCT-IT GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen vor, bis sämtliche Ansprüche, die MCT-IT GmbH & Co. KG gegen den Kunden jetzt oder im Zusammenhang mit den gelieferten Sachen zustehen, beglichen sind. Ist der Kunde Wiederverkäufer, gilt folgender, die vorherige Klausel ergänzender Absatz: Der Kunde ist berechtigt, die von MCT-IT GmbH & Co. KG unter dem beschriebenen Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit MCT-IT GmbH & Co. KG tritt der Kunde seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung an MCT-IT GmbH & Co. KG ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderung gegen seinen Abnehmer selbst einzuziehen. MCT-IT GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, dem Käufer der Sachen die Abtretung anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen, falls der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, ist er verpflichtet, auf Verlangen von MCT-IT GmbH & Co. KG die erforderlichen Daten mitzuteilen, insbesondere Namen, Adresse, Telefonnummer des Käufers, die an ihn veräußerten Waren, damit MCT-IT GmbH & Co. KG dem Käufer gegenüber die Abtretung der Forderung anzeigen und diese selbst einziehen kann. Bei Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt und das Eigentum von MCT-IT GmbH & Co. KG hinzuweisen. Zusätzlich ist der Kunde verpflichtet, MCT-IT GmbH & Co. KG unverzüglich telefonisch oder per Fax unter Angabe des Sachverhalts zu informieren und auf Verlangen zusätzlich gesondert schriftlich zu unterrichten. Der Kunde ist verpflichtet, MCT-IT GmbH & Co. KG den Namen des oder der Dritten, die eine Pfändung betreiben oder sonstige Beeinträchtigungen verursachen, so mitzuteilen, dass MCT-IT GmbH & Co. KG in der Lage ist, seine rechtlichen Interessen dem Dritten gegenüber zu wahren.

Preiserhöhungen

Preiserhöhungen trägt der Kunde, wenn die Sachen oder Leistungen vereinbarungsgemäß später als einen Monat nach Vertragsabschluß geliefert oder erbracht werden. Das gleiche gilt, wenn die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, später als einen Monat nach Vertragsschluss erfolgt.

Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltung, Übertragung von Rechten und Pflichten.

Der Kunde kann gegenüber MCT-IT GmbH & Co. KG mit einer Forderung nur aufrechnen oder diese nur abtreten, wenn sie von MCT-IT GmbH & Co. KG unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit MCT-IT GmbH & Co. KG beruht, nicht geltend machen. MCT-IT GmbH & Co. KG ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.

Übergang der Sachgefahr

Die Gefahr eines zufälligen Untergangs der zu liefernden Sachen geht auf den Kunden über, sobald sie dem Kunden übergeben wurden. Gleiches gilt, sobald eine Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Verzug des Kunden mit der Zahlungspflicht

Wenn nicht anders vereinbart, ist die Zahlung des Kunden 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, tritt 30 Tage nach Rechnungsstellung Verzug ein. Für jede Mahnung nach Eintritt des Verzugs wird eine pauschale Gebühr von 5 Euro erhoben. MCT-IT GmbH & Co. KG kann, ungeachtet der ihr sonst zustehenden Rechte, die gelieferten Sachen zur Sicherung ihrer Ansprüche zurückholen bzw. zurücknehmen, wenn der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug gerät. MCT-IT GmbH & Co. KG muss dem Kunden diese Maßnahme zuvor ankündigen. MCT-IT GmbH & Co. KG wird den Kunden binnen eines Monats nach der Rücknahme erklären, ob MCT-IT GmbH & Co. KG Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt oder vom Vertrag zurücktritt. Soweit für den Vertrag zwischen MCT-IT GmbH & Co. KG und dem Kunden das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, gilt die Rücknahme der gelieferten Sachen gem. § 13 VerbrKrG als Rücktritt vom Vertrag.
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist MCT-IT GmbH & Co. KG berechtigt, vom Kunden für die Dauer des Verzuges Zinsen in gesetzlich normierter Höhe aus der offenen und fälligen Verbindlichkeit als Schaden zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren, konkreten Schadens für MCT-IT GmbH & Co. KG bleibt vorbehalten. MCT-IT GmbH & Co. KG kann die Durchführung eines Vertrages bzw. mehrerer, zeitlich und sachlich miteinander verbundener Verträge einstellen, wenn der Kunde mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug kommt oder wenn konkrete Anhaltspunkte einer bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit des Kunden vorliegen. In diesem Fall kann MCT-IT GmbH & Co. KG Zahlung bzw. Teilzahlung Zug-um-Zug gegen Lieferung bzw. Teillieferung verlangen, auch wenn im Vertrag für MCT-IT GmbH & Co. KG eine Vorleistungspflicht vereinbart wurde. MCT-IT GmbH & Co. KG ist zusätzlich berechtigt, für noch nicht fällige Forderungen die Bestellung ausreichender Sicherheiten zu verlangen.
Stellt der Kunde die verlangten Sicherheiten nicht oder nicht in ausreichender Höhe, kann MCT-IT GmbH & Co. KG ihrerseits die Leistung zurückhalten und nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung die in § 326 BGB normierten Rechte geltend machen.

Verzug des Kunden mit der Annahme der Leistung

Nimmt der Kunde die ihm angebotene vertragsgemäße Leistung nicht an, ist MCT-IT GmbH & Co. KG nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, über die zu liefernden Sachen anderweit zu verfügen. In diesem Fall wird MCT-IT GmbH & Co. KG den Kunden binnen einer angemessenen verlängerten Frist beliefern. Keine Ersatzliefermöglichkeit besteht, wenn die verkaufte Ware trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder nur wesentlich überteuert beschafft werden kann. Unter diesen Umständen erlischt der Ersatzlieferanspruch des Kunden, nachdem MCT-IT GmbH & Co. KG dem Kunden die Unmöglichkeit oder erhebliche Erschwerung angezeigt hat, es sei denn, der Kunde erklärt sich mit einer von MCT-IT GmbH & Co. KG angebotenen alternativen Liefermöglichkeit einverstanden. Nimmt der Kunde die von MCT-IT GmbH & Co. KG angebotene vertragsmäßige Leistung nicht an und befindet er sich aufgrund dessen im Annahmeverzug, kann MCT-IT GmbH & Co. KG, ohne einen Nachweis, 20 % des vereinbarten Preises für die angebotene Leistung als Entschädigung verlangen. MCT-IT GmbH & Co. KG bleibt die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten.

Gewährleistungspflichten MCT-IT GmbH & Co. KG

MCT-IT GmbH & Co. KG leistet für gelieferte neue Sachen Gewähr für die Dauer von zwei Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt der Ablieferung. Für gebrauchte Sachen übernimmt MCT-IT GmbH & Co. KG keine eigene Gewährleistungspflicht. Bei Computern und Computerzubehör beginnt die Verjährungsfrist zwei Wochen nach Versand bzw. Übergabe. Offensichtliche Mängel hat der Kunde MCT-IT GmbH & Co. KG innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Rügefrist sind jegliche Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen. In diesem Sinne offensichtlich sind solche Mängel, die so offen zutage treten, dass sie auch dem nicht fachkundigen Durchschnittskäufer auffallen.
MCT-IT GmbH & Co. KG ist bei mangelhafter Lieferung oder Leistung nach seiner Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum kostenlosen Austausch der fehlerhaften Teile oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Der Kunde hat MCT-IT GmbH & Co. KG bei der Fehlerbeseitigung im Rahmen des ihm Zumutbaren zu unterstützen. Sind die aufgetretenen Fehler auf Umstände zurückzuführen, die MCT-IT GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, sondern die aus der Sphäre und dem Risikobereich des Kunden stammen, entfällt eine Gewährleistungspflicht. Eine Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde Änderungen oder Eingriffe am Kaufgegenstand vorgenommen hat, es sei denn, der Kunde weist im Zusammenhang mit der Fehlermeldung an MCT-IT GmbH & Co. KG nach, dass der Eingriff für den Fehler nicht ursächlich war. Bezieht der Kunde Hardware, Programme, Updates oder Upgrades von Dritten, so haftet MCT-IT GmbH & Co. KG nicht für daraus entstehende Schäden und Datenverluste.
Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass ein Schaden oder Datenverlust nicht auf diesen von Dritten bezogenen Teilen beruht. Der Kunde soll Fehler, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, MCT-IT GmbH & Co. KG unverzüglich in nachvollziehbarer Form mit Angabe der für eine Fehlerbeseitigung geeigneten Information melden. Auf Wunsch von MCT-IT GmbH & Co. KG soll die Meldung in beiderseitigen Interesse schriftlich erfolgen. Der Kunde hat für die Dauer der Gewährleistungsfrist alle erforderlichen technischen Einrichtungen auf seine Kosten in Betrieb zu halten. Dies gilt auch für Telefonverbindungen und Übertragungsleitungen. Ist MCT-IT GmbH & Co. KG auf Grund einer Fehlermeldung des Kunden tätig geworden, ohne dass ein Fehler vorlag oder der Kunde einen Fehler nachgewiesen hat, kann MCT-IT GmbH & Co. KG vom Kunden die Vergütung seines damit verbundenen Aufwands verlangen. Der Anspruch des Kunden auf Fehlerbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Fehler nicht reproduzierbar ist oder nicht anhand maschinell erzeugter Ausgaben aufgezeigt werden kann.

 

Einschränkung von Schadensersatzansprüchen des Kunden (Anwenders)

Schadenersatzansprüche des Kunden gegen MCT-IT GmbH & Co. KG und seine Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
MCT-IT GmbH & Co. KG verpflichtet sich, einen bei Vertragsschluss bestehenden Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Die Haftung für Personenschäden, sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Fällt MCT-IT GmbH & Co. KG nur leichte Fahrlässigkeit zur Last, ist eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, wie zum Beispiel entgangener Gewinn, ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche gegen MCT-IT GmbH & Co. KG für den Verlust gespeicherter Daten sind ausgeschlossen, wenn bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden der Schaden nicht eingetreten wäre. Der Kunde ist verpflichtet, sich von der Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Datensicherung zu überzeugen.

Verträge zur Datenrettung

Bei Verträgen über die Rettung von Daten schuldet MCT-IT GmbH & Co. KG nicht den Erfolg, sondern den Versuch der Datenrettung. MCT-IT GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten, die sich auf einem vom Kunden zur Datenrettung an MCT-IT GmbH & Co. KG übergebenen Datenträger befinden.

Klauseln zu Rahmenbedingungen

Ein zwischen dem Kunden und MCT-IT GmbH & Co. KG geschlossener Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the international Sale of Goods) wird ausgeschlossen, sofern MCT-IT GmbH & Co. KG als Verkäufer auftritt. Die Vertragssprache ist deutsch. Ist der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis als Gerichtsstand Leipzig. Das gleiche gilt, falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. MCT-IT GmbH & Co. KG ist jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

Schlussbestimmung

Sollte eine Klausel unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.

Leipzig, 11.07.2005