| Allgemeine Geschäftsbedingungen | ||||||||||||
Einbeziehungsvereinbarung Alle
Lieferungen, Leistungen und Angebote von MCT-IT GmbH & Co. KG erfolgen
ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von MCT-IT GmbH & Co. KG (im weiteren AGB genannt), MCT-IT GmbH & Co.
KG weist den Kunden auf diese AGB ausdrücklich hin. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt Angebote
von MCT-IT GmbH & Co. KG sind freibleibend. Soweit nicht anders angegeben,
sieht sich MCT-IT GmbH & Co. KG an die in seinen Angeboten angegebenen
Preise für die Dauer von 14 Tagen gebunden. Der Kunde ist an seinen
Vertragsantrag zwei Wochen gebunden. Das Schweigen von MCT-IT GmbH & Co.
KG auf den Vertragsantrag des Kunden gilt nicht als Annahme. Bei einem
mündlichen Vertragsantrag kommt der Vertrag erst durch eine schriftliche
Bestätigung von MCT-IT GmbH & Co. KG zustande. Lieferbedingungen und Leistungsumfang MCT-IT
GmbH & Co. KG behält sich einen Rücktritt vom Vertrag vor, wenn
keine Liefer- oder Leistungsmöglichkeit besteht. Keine Möglichkeit
besteht, wenn die verkaufte Ware oder die geschuldete Leistung trotz zumutbarer
Anstrengungen nicht oder nur wesentlich überteuert beschafft werden
kann. MCT-IT GmbH & Co. KG hat den Rücktritt vom Vertrag und die
zugrundeliegenden Tatsachen dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Eigentumsvorbehalt MCT-IT GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen vor, bis sämtliche Ansprüche, die MCT-IT GmbH & Co. KG gegen den Kunden jetzt oder im Zusammenhang mit den gelieferten Sachen zustehen, beglichen sind. Ist der Kunde Wiederverkäufer, gilt folgender, die vorherige Klausel ergänzender Absatz: Der Kunde ist berechtigt, die von MCT-IT GmbH & Co. KG unter dem beschriebenen Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit MCT-IT GmbH & Co. KG tritt der Kunde seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung an MCT-IT GmbH & Co. KG ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderung gegen seinen Abnehmer selbst einzuziehen. MCT-IT GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, dem Käufer der Sachen die Abtretung anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen, falls der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, ist er verpflichtet, auf Verlangen von MCT-IT GmbH & Co. KG die erforderlichen Daten mitzuteilen, insbesondere Namen, Adresse, Telefonnummer des Käufers, die an ihn veräußerten Waren, damit MCT-IT GmbH & Co. KG dem Käufer gegenüber die Abtretung der Forderung anzeigen und diese selbst einziehen kann. Bei Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt und das Eigentum von MCT-IT GmbH & Co. KG hinzuweisen. Zusätzlich ist der Kunde verpflichtet, MCT-IT GmbH & Co. KG unverzüglich telefonisch oder per Fax unter Angabe des Sachverhalts zu informieren und auf Verlangen zusätzlich gesondert schriftlich zu unterrichten. Der Kunde ist verpflichtet, MCT-IT GmbH & Co. KG den Namen des oder der Dritten, die eine Pfändung betreiben oder sonstige Beeinträchtigungen verursachen, so mitzuteilen, dass MCT-IT GmbH & Co. KG in der Lage ist, seine rechtlichen Interessen dem Dritten gegenüber zu wahren. Preiserhöhungen Preiserhöhungen trägt der Kunde, wenn die Sachen oder Leistungen vereinbarungsgemäß später als einen Monat nach Vertragsabschluß geliefert oder erbracht werden. Das gleiche gilt, wenn die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, später als einen Monat nach Vertragsschluss erfolgt. Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltung, Übertragung von Rechten und Pflichten. Der
Kunde kann gegenüber MCT-IT GmbH & Co. KG mit einer Forderung nur
aufrechnen oder diese nur abtreten, wenn sie von MCT-IT GmbH & Co. KG
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Übergang der Sachgefahr Die Gefahr eines zufälligen Untergangs der zu liefernden Sachen geht auf den Kunden über, sobald sie dem Kunden übergeben wurden. Gleiches gilt, sobald eine Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Verzug des Kunden mit der Zahlungspflicht Wenn
nicht anders vereinbart, ist die Zahlung des Kunden 14 Tage nach Rechnungsstellung
fällig. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach,
tritt 30 Tage nach Rechnungsstellung Verzug ein. Für jede Mahnung
nach Eintritt des Verzugs wird eine pauschale Gebühr von 5 Euro erhoben.
MCT-IT GmbH & Co. KG kann, ungeachtet der ihr sonst zustehenden Rechte,
die gelieferten Sachen zur Sicherung ihrer Ansprüche zurückholen
bzw. zurücknehmen, wenn der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug
gerät. MCT-IT GmbH & Co. KG muss dem Kunden diese Maßnahme
zuvor ankündigen. MCT-IT GmbH & Co. KG wird den Kunden binnen eines
Monats nach der Rücknahme erklären, ob MCT-IT GmbH & Co. KG
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt oder vom Vertrag zurücktritt.
Soweit für den Vertrag zwischen MCT-IT GmbH & Co. KG und dem Kunden
das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, gilt die Rücknahme
der gelieferten Sachen gem. § 13 VerbrKrG als Rücktritt vom
Vertrag. Verzug des Kunden mit der Annahme der Leistung Nimmt der Kunde die ihm angebotene vertragsgemäße Leistung nicht an, ist MCT-IT GmbH & Co. KG nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, über die zu liefernden Sachen anderweit zu verfügen. In diesem Fall wird MCT-IT GmbH & Co. KG den Kunden binnen einer angemessenen verlängerten Frist beliefern. Keine Ersatzliefermöglichkeit besteht, wenn die verkaufte Ware trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder nur wesentlich überteuert beschafft werden kann. Unter diesen Umständen erlischt der Ersatzlieferanspruch des Kunden, nachdem MCT-IT GmbH & Co. KG dem Kunden die Unmöglichkeit oder erhebliche Erschwerung angezeigt hat, es sei denn, der Kunde erklärt sich mit einer von MCT-IT GmbH & Co. KG angebotenen alternativen Liefermöglichkeit einverstanden. Nimmt der Kunde die von MCT-IT GmbH & Co. KG angebotene vertragsmäßige Leistung nicht an und befindet er sich aufgrund dessen im Annahmeverzug, kann MCT-IT GmbH & Co. KG, ohne einen Nachweis, 20 % des vereinbarten Preises für die angebotene Leistung als Entschädigung verlangen. MCT-IT GmbH & Co. KG bleibt die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten. Gewährleistungspflichten MCT-IT GmbH & Co. KG MCT-IT
GmbH & Co. KG leistet für gelieferte neue Sachen Gewähr für
die Dauer von zwei Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt der Ablieferung.
Für gebrauchte Sachen übernimmt MCT-IT GmbH & Co. KG keine eigene
Gewährleistungspflicht. Bei Computern und Computerzubehör beginnt
die Verjährungsfrist zwei Wochen nach Versand bzw. Übergabe.
Offensichtliche Mängel hat der Kunde MCT-IT GmbH & Co. KG innerhalb
von zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf
dieser Rügefrist sind jegliche Gewährleistungsansprüche
wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen. In diesem Sinne offensichtlich
sind solche Mängel, die so offen zutage treten, dass sie auch dem
nicht fachkundigen Durchschnittskäufer auffallen.
Einschränkung von Schadensersatzansprüchen des Kunden (Anwenders) Schadenersatzansprüche
des Kunden gegen MCT-IT GmbH & Co. KG und seine Erfüllungsgehilfen
sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vor. Verträge zur Datenrettung Bei Verträgen über die Rettung von Daten schuldet MCT-IT GmbH & Co. KG nicht den Erfolg, sondern den Versuch der Datenrettung. MCT-IT GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten, die sich auf einem vom Kunden zur Datenrettung an MCT-IT GmbH & Co. KG übergebenen Datenträger befinden. Klauseln zu Rahmenbedingungen Ein zwischen dem Kunden und MCT-IT GmbH & Co. KG geschlossener Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the international Sale of Goods) wird ausgeschlossen, sofern MCT-IT GmbH & Co. KG als Verkäufer auftritt. Die Vertragssprache ist deutsch. Ist der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis als Gerichtsstand Leipzig. Das gleiche gilt, falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. MCT-IT GmbH & Co. KG ist jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Schlussbestimmung Sollte eine Klausel unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Leipzig, 11.07.2005 |
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